Altersvorsorge
Private- und betriebliche Altersvorsorge
Der Staat verabschiedet sich zunehmend aus der Rentenverantwortung
und von Sozialleistungen.
Unsere Sozialsicherungssysteme sind nicht mehr finanzierbar und
haben ausgedient. Höchste Zeit
ihre Altersabsicherung selbst in die Hand zu nehmen!
Eine immer höhere durchschnittliche Lebenserwartung (im Jahre
2040 liegt sie bei ca.90 Jahren),
die Verlagerung von Arbeitsplätzen ins Ausland, fallende Geburtenraten
(auf ein Kind kommen derzeit 2 Rentner)
und nicht zuletzt eklatante politische Fehlentscheidungen in der
Vergangenheit sind die Ursachen dafür, dass sich der
Staat immer stärker aus dem einstigen Versorgungssystem verabschieden
muss.
Das Rentenalter wird demnächst auf 67 Jahre steigen und die
heute unter 40 jährigen werden aller
Voraussicht künftig einem Rentenalter von 70 Jahren gegenüber
stehen. Aus der Rentenkasse wird es
für viele dieser Altersgruppen nur noch eine Rente von ca.
30% des letzten Nettogehalts geben.
Diese Aussichten müsste allen Bürgern die Augen dahingehend
öffnen, dass man seinen derzeitigen
Lebensstandard nur durch zusätzliche Beiträge in die private
und/oder betriebliche Altersversorgung
aufrecht erhalten kann.
Traurig nur, dass die politischen Entscheidungsträger diese
sich abzeichnenden Versorgungslücken vor Augen hatten,
jedoch aus politischen Erwägungen heraus die Wahrheit verleugneten.
Für viele Experten kommt ein Gegenlenken zu spät.
Das Versorgungssystem müsste grundlegend neu geordnet werden.
Durch Steuervorteile versucht der Staat der in der Sackgasse
befindlichen Alters-versorgung auf die Beine zu helfen. Jedoch nutzt
nach Expertenmeinung nur jeder zehnte die Möglichkeit.
Nach § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der betrieblichen Altersvorsorge
(BetrAVG) hat jeder Arbeitnehmer ein Anrecht darauf,
dass bis zu 4% der Beitragsbemessungsgrenze der Rentenversicherung
über einen steuerlich und sozialversicherungsrechtlich
geförderten Weg für seine Betriebsrente umgewandelt wird.
Darüber muss der Arbeitgeber informieren. Tut er das nicht,
drohen ihm Schadenersatzansprüche in nicht geahnter Höhe
Der Fiskus unterstützt im Rahmen der betrieblichen Altersvorsorge
fünf Varianten:
- Direktzusage
- Direktversicherung
- Unterstützungskasse
- Pensionskasse
- Pensionsfonds
Neben den äußerst rentablen Versorgungsmöglichkeiten
durch eine Privat
Rente gibt es auch vielfältige Arten der betrieblichen
Vorsorge.
Welche Variante der Arbeitgeber ins Auge fasst, ist letztlich ihm
überlassen.
Bietet ein Unternehmer gar nichts an, bleibt den Arbeitnehmern immerhin
der Anspruch
auf eine Direktversicherung. Einzahlungen bis 1752 Euro blieben
bei Verträgen vor dem 31.12.2004 sozialversicherungsfrei.
Bis dahin entstand lediglich eine Pauschalsteuer von 20%. Für
ab 2005 abgeschlossene Verträge
bleiben Einzahlungen bis maximal 2496Euro steuer- und bis 2008 auch
sozialversicherungsfrei. Weitere 1800 Euro
können ab dem 01.01.2005 eingezahlt werden, wenn keine pauschalversteuerte
Zusage besteht.
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